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Afrikanische Schweinepest „ASP“

Die Biosicherheitsmassnahmen auf den Schweinezucht- und Mastbetrieben sind jetzt umzusetzen!

Seit dem Ausbruch des gefährlichen ASP-Virus im italienischen Piemont sind es gerade noch rund 100 km bis zur Schweizer Grenze. Für die sprunghafte Verschleppung des ASP-Virus ist immer der Mensch verantwortlich. So gehören der internationale Transportverkehr, der Tourismus inkl. Jagdtourismus aber auch Gastarbeiter auf landwirtschaftlichen Betrieben zu den grossen Risikofaktoren für eine Verschleppung über grössere Distanzen. Jeder Schweineproduzent hat die Aufgabe seine Gastarbeiter bezüglich dem grossen Gefahrenpotential aufzuklären und sicherzustellen, dass kein Fleisch auf den Betrieb mitgebracht wird. Auch wird dringend empfohlen, den ersten Schweinekontakt erst 48 Stunden nach der Rückkehr aus betroffenen Ländern zu ermöglichen. 

Es muss uns allen bewusst sein, dass es aktuell und in ferner Zukunft gegen die Afrikanische Schweinepest weder eine medikamentöse Behandlung noch eine Schutzimpfung gibt bzw. geben wird. Was uns zum Schutz der Schweineherden gegen die ASP bleibt, ist eine konsequente BIOSICHERHEIT, welche nun jeder Schweinhalter, ob Züchter oder Mäster, dringend hochfahren muss. 

Wie schützen wir unsere Schweinebestände?

 Biosicherheitsmassnahmen auf dem Betrieb

  • Vor dem Eintritt in die Stallungen Stiefel und Kleider wechseln
  • Hände waschen und wenn nötig desinfizieren
  • Stallungen inkl. Ausläufe sowie Ansaugstellen von Unterflurlüftungen einzäunen
  • Zutritt zu den Stallungen und Ausläufen für andere Tiere verhindern
  • Konsequente Schadnagerbekämpfung
  • Zutritt externer Personen auf ein Minimum beschränken
  • Professionelle Verladerampe einrichten
  • Kein Stroh aus ASP-betroffenen Gebieten einsetzen
  • Kleider und Schuhe nach dem Aufsuchen von Tierkadaverstellen wechseln, waschen und desinfizieren.
     

Weitere Biosicherheitsmassnahmen

  • Keine Reisen in die betroffenen Gebiete machen (Jagd etc.)
  • Keine Jagdtrophäen und Nahrungsmittel nach Hause nehmen
  • Angestellte oder Reisende aus den betroffenen Ländern dürfen kein Proviant mitnehmen und die Stallungen nach ihrer Rückkehr während 48 Stunden nicht betreten. 
  • Auffälligkeiten im Schweinebestand sofort dem Tierarzt, dem SGD und dem Vermarkter melden.

 Zur Verhinderung einer ASP-Einschleppung bzw. Ausbreitung sind alle gefordert; ganz nach dem Motto „Vorbeugen ist besser als Keulen“.

 

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