Profera ermöglicht ab sofort tagesaktuelle TVD-Meldungen. Damit nimmt Profera ihren Produzenten wiederkehrende, administrative Arbeiten ab.
Gemäss Tierseuchengesetz sind Tierverschiebungen auf einen anderen Betrieb spätestens 3 Tage nach dem Transport an die TVD zu melden. Verantwortlich ist der Tierhalter selbst, er kann aber ein Meldemandat an seinen Vermarkter übertragen, sofern dieser eine Melde-Dienstleistung anbietet. Diese Dreitagesfrist konnte bis vor kurzer Zeit von keinem Handelsunternehmen eingehalten werden.
Nun haben wir unsere Prozesse und Dispo-Software so weiterentwickelt, dass wir die Meldungen an die TVD sogar „tagesaktuell“ vornehmen können – ein Novum in der Schweiz und zum Nutzen unserer Produzenten.


